NIS2 - Überblick
Initialer Schritt zur regulatorischen Relevanz - die NIS2-Betroffenheitsprüfung des BSI:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-Betroffenheitspruefung/nis-2-betroffenheitspruefung_node.html
Registrierung NIS2:
Die Registrierung für NIS-2 Meldungen ist zweistufig. Nach Anlage unter „Mein Unternehmenskonto“ (BSI MUK-LINK: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-MUK/MUK_node.html) umgesetzt wurde erfolgt die Registrierung im BSI-Portal unter Verwendung des MUK. Über dieses Portal müssen auch die NIS-2-Meldungen eingereicht werden . Für die Erstellung des MUK-Nutzerkontos ist mindestens ein ELSTER-Organisationszertifikat erforderlich, mit welchem sich anschließend auf mein-unternehmenskonto.de eingeloggt wird.
1. NIS2-EU-Richtlinie - gesetzliche Grundlage
Das Umsetzungsgesetz zu NIS2 ist Anfang Dezember 2025 in Kraft getreten – alle Pflichten gelten seitdem ohne weiteren Umsetzungsfristen.
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine neue EU-Richtlinie, die die Cybersicherheit in der EU weiterentwickeln und stärken soll. Sie erweitert die bisherige NIS-Richtlinie auf und verschärft die Anforderungen an die betroffenen Unternehmen. Ziel ist es, das Cybersicherheitsniveau in Sektoren mit hoher Kritikalität zu erhöhen, Sicherheitsrisiken zu minimieren und die IT-Sicherheit systematisch zu verbessern. Durch die neuen Vorgaben müssen Unternehmen nicht nur umfassendere Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, sondern zudem eine proaktive Rolle im Umgang mit Cyberangriffen einnehmen. Risikomanagement, Dokumente und Konzepte wie BCM sowie die Lieferantenzertifizierung/-qualifizierung stehen hier ebenso im Fokus.
2. Die Cybersecurity-Strategie des Unternehmens im Kontext NIS-2 und initialem CyberRisikoCheck des BSI
CyberSicherheit, NIS-2, DSGVO und weitere - die Vorgaben und Anforderungen sind nicht isoliert zu verstehen sondern im Kontext einer optimierten Unternehmensstrategie. Unternehmen sind daher gezwungen, eine ganzheitliche Cybersecurity-Strategie zu entwickeln und im Linienbetrieb permanent zu hinterfragen, anzupassen und jeweilige Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören robuste IT-Strukturen und entsprechend technische Maßnahmen. Aber auch die Mitarbeiter sind etwa durch Schulungen zur Sensibilisierung ein Teill des Gesamtkonzeptes.
Nicht nur reagieren, sondern vorausschauend zu handeln und das Unternehmen, Daten und Mitarbeiter zu schützen ist daher höchstpriorisiert!
Es werden nicht nur Projekte umgesetzt, sondern auch strategische Prioritäten bewertet, Risiken frühzeitig erkannt und proaktiv bearbeitet und Innovationen nachhaltig in den Alltag integriert. Mindset: Chance statt Resignation: NIS2 klingt zunächst kompliziert, bürokratisch und sperrig, bietet jedoch die Möglichkeit zur nachhaltigen Transformation Ihrer IT-Sicherheitsstrategie. Es werden nicht nur Projekte umgesetzt, sondern auch strategische Prioritäten bewertet, Risiken frühzeitig erkannt und proaktiv bearbeitet und Innovationen nachhaltig in den Alltag integriert.
Mindset:
Chance statt Resignation: NIS2 klingt zunächst kompliziert, bürokratisch und sperrig, bietet jedoch die Möglichkeit zur nachhaltigen Transformation Ihrer IT-Sicherheitsstrategie.
3. Was sind Konsequenzen bei Verstößen NIS-2 Compliance?
• Die NIS-2-Richtlinie sieht empfindliche Strafen vor: Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich können sofortige Audits und technische Sofortmaßnahmen anordnen. Insbesondere in stark regulierten Branchen sollten Unternehmen ihre Rechts- und IT-Abteilungen eng verzahnen, um Compliance-Vorgaben rechtzeitig umzusetzen.
4. Übersicht der Anforderungen bedingt durch NIS-2
• Mit der NIS-2-Richtlinie steigen die Anforderungen an die IT- und Informationssicherheit erheblich. Betroffene Einrichtungen müssen ein ganzheitliches Risikomanagement etablieren, sensible Daten konsequent schützen und ein belastbares Krisenmanagement aufbauen, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben. Ziel ist es, die Betriebssicherheit nachhaltig zu gewährleisten, finanzielle und Reputationsrisiken zu minimieren und die eingesetzten Sicherheitsstandards fortlaufend an den Stand der Technik anzupassen. Regelmäßige Prüfungen sichern dabei Transparenz, Nachweisfähigkeit und Investitionsschutz.
Dazu kommen die Themen wie Meldepflichten, genaue Analyse und Dokumentation eines Vorfalls und die Bewertung der Ursachen und Auswirkungen von Cyberangriffen sind in der NIS-2-Richtlinie relevant. Reporting- und Auditpflichten sind vorzubereiten und jederzeit durch das Unternehmen lieferbar sein mit dem nachweisen, dass Schutzmaßnahmen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Auch organisatorische Nachweise, etwa interne Richtlinien, Übungen oder Awareness-Trainings sind durchzuführen.
5. Projektinitiierung mit einem für Sie passendes Konzept und dem initialen CyberRisikoCheck des BSI
Viele Unternehmen unterschätzen den Umfang der NIS-2-Richtlinie und riskieren damit, bei einer Attacke oder Auditierung nicht gerüstet zu sein. Um die Einhaltung der neuen Vorgaben sicherzustellen, werden die Unternehmen künftig von Aufsichtsbehörden überwacht. Verstöße gegen die Richtlinie können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Die Strafen können bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Umsatzes betragen. NIS-2 Compliance ist daher ein ernstzunehmendes Thema, nicht nur um Strafen zu vermeiden, sondern auch um das Unternehmen vor zunehmenden Gefahren im Netz zu schützen. Initiieren Sie mit uns ein passendes CyberSecurity-Projekt für Ihr Unternehmen und starten wir gemeinsam mit dem CyberRisikoCheck des BSI – wir sind beim BSI als qualifizierter IT-Dienstleister gelistet .
weitere Quellen und Nachweise:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/nis-2-regulierte-unternehmen_node.htm
NIS2 Richtlinie Eur-Lex:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022L2555&qid=1674579731975&from=EN
